Leistungsübersicht und Honorarverzeichnis
Diese Übersicht erklärt, was unsere Kanzlei tut, wie ein Mandat abläuft, wann die wichtigsten Fristen liegen und was unsere Leistungen kosten. Sie ist ein Nachschlagewerk — es gibt nichts auszufüllen oder zurückzusenden. Honorare und Termine sind Richtwerte; verbindlich sind allein die Angaben in Ihrem unterzeichneten Mandatsvertrag.
Abschnitt 1 — Unsere Leistungen
Einkommensteuer für Privatpersonen
- Einkommensteuererklärungen (ESt 1 A) samt aller erforderlichen Anlagen
- Anlagen N, G, S, V und KAP sowie Erklärungen bei beschränkter Steuerpflicht und Auslandsbezug
- Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Anträge auf deren Anpassung
- Fristverlängerungsanträge, berichtigte Erklärungen und Nacherklärungen für zurückliegende Jahre
- Erklärungen für Personengesellschaften — gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
- Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen einschließlich E-Bilanz
- Rechtsformvergleiche, Option zur Körperschaftsbesteuerung und Prüfung angemessener Geschäftsführerbezüge
- Fristverlängerungen für betriebliche Erklärungen sowie Offenlegung im Unternehmensregister
Buchführung und Monatsabschluss
- Belegerfassung und Kontierung, Abstimmung von Bank- und Kreditkartenkonten
- Monatliche oder quartalsweise Auswertungen — BWA, Bilanz, Liquiditätsübersicht
- Bereinigung des Kontenrahmens und Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte bei Mandatsübernahme
- Offene-Posten-Verwaltung für Debitoren und Kreditoren sowie Vorarbeiten zum Jahresabschluss
Lohnabrechnung und Umsatzsteuer
- Einrichtung der Lohnabrechnung, Durchführung der Abrechnungsläufe und Zahlungsverkehr
- Monatliche Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung
- Jahresmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Umsatzsteuerliche Registrierung, Prüfung der Steuerpflicht im Ausland und laufende Voranmeldungen
- Steuerliche Hochrechnungen zur Jahresmitte und zum Jahresende mit schriftlichen Empfehlungen
- Liquiditätsplanung, Budgetierung und Überprüfung der Preisgestaltung
- Gestaltung der Altersvorsorge und der Geschäftsführervergütung
- Antworten auf Schreiben des Finanzamts und Begleitung von Betriebsprüfungen
Abschnitt 2 — So läuft ein Mandat ab
- Erstgespräch. Wir sprechen 30 Minuten, kostenfrei, um Ihre Situation zu verstehen und zu klären, ob wir zueinander passen.
- Aufnahme. Sie füllen einen kurzen Aufnahmebogen aus, damit wir Rechtsform, bisherige Erklärungen und die gewünschten Leistungen erfassen.
- Mandatsvertrag. Wir senden Leistungsumfang und Honorar schriftlich. Die Arbeit beginnt, sobald beide Seiten unterzeichnet haben.
- Unterlagenanforderung. Wir schicken eine Liste mit genau dem, was wir benötigen. Sie laden die Unterlagen im sicheren Portal hoch.
- Erstellung und Prüfung. Wir erstellen die Arbeit; anschließend prüft eine zweite Person alles, bevor etwas die Kanzlei verlässt.
- Ihre Durchsicht. Wir gehen den Entwurf mit Ihnen durch, beantworten Fragen und nehmen Korrekturen vor.
- Einreichung und Übergabe. Sie geben elektronisch frei, wir übermitteln die Erklärung, und Sie erhalten die Endfassungen samt Übersicht der Zahlungstermine.
- Nachbetreuung. Nach der Saison melden wir uns mit Planungshinweisen für das kommende Jahr.
Abschnitt 3 — Fristenkalender
Fristen, die auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, verschieben sich auf den nächsten Werktag.
| | |
|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember bzw. das vierte Quartal | |
| Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen und der Jahresmeldungen zur Sozialversicherung | |
| Erste Vorauszahlung zur Einkommen- und Körperschaftsteuer | |
| Einkommensteuererklärung ohne steuerliche Beratung; Anträge auf Fristverlängerung | |
| Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer für das zweite und dritte Quartal | |
| Verlängerte Fristen für Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Gewerbesteuererklärung | |
28. Februar des übernächsten Jahres | Beratene Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen | |
| Zeitfenster für die Jahresendplanung — letzte Gelegenheit zu handeln, bevor das Jahr schließt | |
Abschnitt 4 — Honorarverzeichnis
Die Bandbreiten geben typische Mandate wieder. Komplexität — mehrere Einkunftsarten, Vermietung oder Kapitalanlagen, ungeordnete Belege, verspätete Abgaben — verschiebt das Honorar zum oberen Ende. Maßgeblich ist das Honorar, das in Ihrem Mandatsvertrag steht.
| | |
|---|
Einkommensteuererklärung einer Privatperson | Pauschalhonorar je Erklärung | 10 Werktage ab vollständiger Akte |
Jede weitere Anlage bzw. Einkunftsart | Pauschalhonorar je Anlage | Wird mit der Hauptsteuererklärung eingereicht |
Erklärungen einer Gesellschaft (GmbH oder Personengesellschaft) | Pauschalhonorar nach Sichtung der Buchhaltung | 15 Werktage ab vollständiger Akte |
Laufende Finanzbuchhaltung | Monatspauschale, gestaffelt nach Belegzahl | Abschluss bis zum 15. des Folgemonats |
| Grundhonorar je Abrechnungslauf zuzüglich Betrag je Mitarbeiter | Zwei Werktage vor jedem Auszahlungstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldungen | Pauschalhonorar je Voranmeldungszeitraum | Übermittlung bis zur gesetzlichen Frist |
Beratung, Planung und Antworten auf Behördenschreiben | Nach Stundensatz oder als vorab vereinbartes Festhonorar | Terminierung nach Vereinbarung |
Eilbearbeitung innerhalb von 5 Werktagen vor einer Frist | Zuschlag auf das Grundhonorar, vorab angeboten | Abhängig von freien Kapazitäten |
Abschnitt 5 — Abrechnung, Vorschüsse & Bearbeitungszeit
- Erklärungen rechnen wir zu einem vorab vereinbarten Pauschalhonorar ab. Die Hälfte wird bei Mandatsbeginn berechnet, der Rest bei Übergabe des Entwurfs.
- Laufende Buchführung und Lohnabrechnung berechnen wir monatlich im Voraus; die Zahlung ist per Lastschrift, Karte oder Überweisung möglich.
- Beratungsleistungen werden gegen einen Vorschuss abgerufen. Wir weisen die verbrauchten Stunden aus und stocken den Vorschuss nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung auf.
- Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellung fällig. Erklärungen übermitteln wir erst nach Ausgleich des offenen Saldos.
- Die Bearbeitungszeit beginnt, wenn Ihre Akte vollständig ist — nicht mit dem Eingang des ersten Belegs. Fehlende Unterlagen halten die Uhr an.
- Können wir eine Frist mit den vorliegenden Informationen nicht halten, beantragen wir eine Fristverlängerung. Sie verschiebt die Abgabe, niemals die Zahlung.
- Änderungen des Leistungsumfangs bieten wir schriftlich an und stellen sie nie als überraschende Position in Rechnung.
Abschnitt 6 — Zusammenarbeit mit uns
- E-Mails beantworten wir außerhalb der Abgabesaison innerhalb eines Werktags, von Mai bis Juli innerhalb von zwei Werktagen.
- Senden Sie Unterlagen über das sichere Portal. Bitte schicken Sie Steuerunterlagen oder Identifikationsnummern nicht per E-Mail.
- Sagen Sie uns früh Bescheid bei einer neuen Betriebsstätte, einer neuen Gesellschaft, einem Immobilienkauf oder -verkauf, einer Heirat, einer Geburt oder einer großen einmaligen Transaktion.
- Leiten Sie jedes Schreiben des Finanzamts noch am Tag des Eingangs weiter, samt Briefumschlag — die meisten haben eine kurze Frist.
- Mandatsunterlagen bewahren wir sieben Jahre auf und geben Ihre Originalunterlagen jederzeit auf Anforderung zurück.
Diese Übersicht enthält allgemeine Informationen über unsere Kanzlei und ist keine steuerliche oder rechtliche Beratung für den Einzelfall. Sprechen Sie uns an, um Ihre Situation zu besprechen.