Leitfaden zu zahnärztlichen Leistungen und Praxis
Dieser Leitfaden erklärt, was wir behandeln, wie die einzelnen Behandlungen ablaufen, was sie üblicherweise kosten und wie Termine, Bezahlung und Notfälle geregelt sind. Es handelt sich um ein Informationsdokument — es gibt nichts auszufüllen oder zurückzusenden. Die Honorarspannen sind Richtwerte; verbindlich ist allein der Betrag in Ihrem schriftlichen Heil- und Kostenplan.
Abschnitt 1 — Unser Leistungsspektrum
- Routineuntersuchung mit Kontrolle der Weichgewebe und Mundkrebsfrüherkennung — ein Termin, in der Regel alle sechs bis zwölf Monate.
- Prophylaxetermine: Zahnsteinentfernung, Politur und individuelle Hinweise zur häuslichen Pflege — ein Termin, wiederholt im vereinbarten Recall-Intervall.
- Fluoridierung, Fissurenversiegelung und Ernährungsberatung, insbesondere für Kinder und Erwachsene mit erhöhtem Risiko — ein Termin.
- Bissflügel- und Einzelzahnaufnahmen, nur bei rechtfertigender Indikation aus dem Untersuchungsbefund.
Zahnerhaltung und Restauration
- Kompositfüllungen und Amalgamfüllungen bei Karies oder Fraktur — ein Termin je Zahn.
- Kronen, Inlays und Onlays bei stark zerstörten Zähnen — zwei Termine, dazwischen ein Provisorium.
- Brücken und Prothesen zum Ersatz fehlender Zähne — drei bis fünf Termine einschließlich Einprobe und Eingliederung.
- Implantatprothetische Versorgung in Zusammenarbeit mit einem chirurgisch tätigen Kollegen — Planung, Implantation, Einheilphase, anschließend die definitive Krone.
Endodontie (Wurzelkanalbehandlung)
- Behandlung eines entzündeten oder absterbenden Nervs, um einen sonst verlorenen Zahn zu erhalten — ein bis zwei Termine.
- Frontzähne sind meist schneller behandelt; Backenzähne haben mehr Kanäle und benötigen mehr Zeit.
- Ein wurzelbehandelter Backenzahn benötigt anschließend fast immer eine Krone, damit er nicht frakturiert — dies ist ein eigener Termin mit eigenem Honorar.
- Einfache Zahnentfernungen in örtlicher Betäubung — ein Termin, bei Bedarf mit Wundkontrolle.
- Chirurgische Zahnentfernungen, einschließlich verlagerter Wurzelreste und mancher Weisheitszähne — ein längerer Termin, individuell beziffert.
- Überweisung an eine Fachpraxis, wenn der Fall über das hinausgeht, was in der Allgemeinpraxis sicher machbar ist.
- Befundung mit Fotos, Scans und schriftlichem Behandlungsplan, bevor irgendetwas begonnen wird — ein bis zwei Termine.
- Transparente Schienen oder festsitzende Apparaturen mit Kontrollterminen alle vier bis acht Wochen über etwa sechs bis vierundzwanzig Monate.
- Retainer zum Behandlungsende sowie langfristige Retainerkontrollen — ohne sie wandern die Zähne zurück.
Ästhetische Zahnheilkunde
- Professionelles Bleaching mit individuellen Schienen — ein Termin für die Abformung, danach zwei bis drei Wochen Anwendung zu Hause.
- Kompositaufbauten zur Formkorrektur oder zum Lückenschluss — meist ein einziger Termin.
- Keramikveneers — zwei bis drei Termine, stets nach einem Gespräch über den damit verbundenen irreversiblen Zahnabtrag.
Abschnitt 2 — Richtwerte für Honorarspannen
Die Spannen beziehen sich auf typische Fälle. Komplexität — Anzahl der Kanäle, gewähltes Material, Laborleistungen oder die Behandlung ängstlicher Patienten in längeren Sitzungen — verschiebt das Honorar in Richtung Obergrenze. Der für Sie geltende Betrag steht in Ihrem schriftlichen Plan.
| | Was das Honorar beeinflusst |
|---|
Untersuchung und Früherkennung | | Neupatiententermine dauern länger als eine Routinekontrolle; Röntgenaufnahmen werden separat berechnet |
| | Termindauer; die Reinigung tiefer Zahnfleischtaschen wird gesondert beziffert |
| | Anzahl der Flächen, gewähltes Material, Front- oder Seitenzahn |
| | Anzahl der Kanäle; ein Molar kostet mehr als ein Schneidezahn; eine anschließende Krone kommt hinzu |
| | Labor und Material — Vollkeramik kostet mehr als metallgestützte Versorgungen |
| | Einfach oder chirurgisch; verlagerte Wurzeln und Weisheitszähne werden individuell beziffert |
| | Anzahl der ersetzten Zähne, Material und Anzahl der erforderlichen Einprobestufen |
Kieferorthopädische Behandlung | 8 – 20 über 6 – 24 Monate | Fallkomplexität und Apparaturtyp; Retainer sind im Behandlungshonorar enthalten |
Bleaching oder Kompositaufbau | | Anzahl der behandelten Zähne; Nachfüllgel wird separat berechnet |
| | Umfasst nur Befundung und Schmerzbehandlung; die definitive Versorgung wird anschließend beziffert |
Abschnitt 3 — Versicherung, Bezahlung und Zahlungsmodelle
- Alles, was über eine Routineuntersuchung hinausgeht, wird vor Behandlungsbeginn schriftlich beziffert. Eine unerwartete Rechnung erhalten Sie bei uns nie.
- Die Zahlung ist am Behandlungstag per Karte, Überweisung oder bar fällig. Bei Laborarbeiten kann zu Beginn eine Anzahlung erforderlich sein.
- Versicherten stellen wir eine detaillierte Rechnung mit Leistungsziffern aus und reichen auf Wunsch vorab einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Versicherung ein.
- Versicherungen übernehmen selten das gesamte Honorar. Die Differenz zwischen der Erstattung und unserem Honorar bleibt von Ihnen zu tragen.
- Längere Behandlungsserien können in Raten über die Termine verteilt oder über ein monatliches Praxisprogramm bezahlt werden, das auch Ihre Routineversorgung abdeckt.
- Muss ein Plan aus medizinischen Gründen im Verlauf geändert werden, halten wir inne, erläutern die Situation und beziffern neu, bevor wir fortfahren.
Abschnitt 4 — Termine, Verspätung und Absage
- Buchen Sie telefonisch, per E-Mail oder an der Rezeption. Wir bestätigen den Termin und senden einige Tage vorher eine Erinnerung.
- Kommen Sie fünf bis zehn Minuten früher, damit wir Ihre Anamnese bestätigen und pünktlich beginnen können.
- Bei einer Verspätung von mehr als zehn Minuten können wir die geplante Behandlung möglicherweise nur teilweise durchführen oder müssen neu terminieren.
- Bitte sagen Sie mindestens 24 Stunden vorher ab oder verschieben Sie — so kann der Termin an jemanden auf der Warteliste gehen.
- Kurzfristige Absagen und nicht wahrgenommene Termine können anteilig zum reservierten Terminhonorar berechnet werden.
- Lassen Sie sich auf die Liste für kurzfristige Termine setzen — wir rufen Sie an, sobald ein früherer Termin frei wird.
Abschnitt 5 — Ängstliche Patienten und Sedierung
- Sagen Sie uns bei der Terminvergabe, wenn Sie Angst haben. Wir planen zusätzliche Zeit ein und drängen nie zur Eile.
- Vereinbaren Sie vor Beginn ein Stoppzeichen mit Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt — heben Sie die Hand, und wir unterbrechen sofort.
- Vielen ängstlichen Patienten hilft ein Gewöhnungstermin vorab: keine Behandlung, nur ein Gespräch und ein Blick in den Mund.
- Für geeignete Patienten steht eine Lachgassedierung zur Verfügung, deren Wirkung wenige Minuten nach Terminende abklingt.
- Eine intravenöse Sedierung wird gesondert organisiert, erfordert eine ärztliche Abklärung, und Sie müssen von einer verantwortlichen erwachsenen Person nach Hause begleitet werden.
Abschnitt 6 — Außerhalb der Sprechzeiten und Notfälle
- Rufen Sie während der Öffnungszeiten möglichst früh am Tag an — wir halten täglich Termine für dringende Fälle frei.
- Außerhalb der Sprechzeiten nennt unsere Ansage die Nummer des für unser Gebiet zuständigen zahnärztlichen Notdienstes.
- Bei einem ausgeschlagenen bleibenden Zahn: nur an der Krone anfassen, vorsichtig in Milch abspülen, nach Möglichkeit wieder in die Zahnlücke setzen und sofort zu uns kommen.
- Bei Nachblutungen nach einer Zahnentfernung zwanzig Minuten fest auf eine saubere Mullkompresse beißen, bevor Sie anrufen.
- Bei Gesichtsschwellungen mit Atem- oder Schluckbeschwerden oder einer Schwellung, die das Auge verschließt, suchen Sie sofort eine Notaufnahme auf.
Abschnitt 7 — Hygiene und Datenschutz
- Jedes wiederverwendbare Instrument wird gereinigt, kontrolliert und in einem validierten Autoklaven dampfsterilisiert; jeder Zyklus wird dokumentiert.
- Einwegartikel werden nie wiederaufbereitet, und Handstücke werden zwischen allen Patienten sterilisiert.
- Die Flächen im Behandlungszimmer werden zwischen den Terminen desinfiziert, die Wasserleitungen nach festem Plan aufbereitet und geprüft.
- Alle klinisch tätigen Mitarbeitenden sind in Hygiene geschult und entsprechend den nationalen Empfehlungen geimpft.
- Ihre Unterlagen werden sicher aufbewahrt und ausschließlich zur Behandlung und Abrechnung verwendet. Ohne Ihre Einwilligung geben wir sie nicht weiter, außer wenn das Gesetz es verlangt.
- Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen, eine Kopie anfordern oder die Berichtigung fehlerhafter Angaben verlangen.
- Wenn Sie mit etwas an Ihrer Behandlung unzufrieden sind, sagen Sie es uns. Wir gehen jedem Hinweis nach und antworten schriftlich.
Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen über unsere Praxis und stellt keine individuelle medizinische Beratung dar. Sprechen Sie zu Ihrer persönlichen Situation bitte mit Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt.