Mandatsvereinbarung & Honorarvertrag
Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen unsere Kanzlei Sie vertritt. Bitte lesen Sie sie sorgfaeltig. Das Mandatsverhaeltnis beginnt erst, wenn sowohl Sie als auch ein bevollmaechtigter Anwalt der Kanzlei dieses Dokument unterzeichnet haben UND die Kanzlei den erforderlichen Anfangsvorschuss erhalten hat.
Abschnitt 1 — Parteien & Mandat
Mandant (vollstaendiger rechtlicher Name):
Mandatsnummer / Aktenzeichen:
Abschnitt 2 — Umfang der Vertretung
Die Kanzlei verpflichtet sich, den Mandanten in folgender Angelegenheit zu vertreten:
[Die Kanzlei beschreibt den Umfang der Vertretung bei der Erstellung]
Ausdruecklich NICHT umfasste Angelegenheiten (z.B. Berufungen, Widerklagen, Steuerberatung, unabhaengige Streitigkeiten):
[Die Kanzlei listet die ausgeschlossenen Angelegenheiten bei der Erstellung auf]
Abschnitt 3 — Honorarstruktur
Honorarmodell (bitte eines auswaehlen):
Stundensatz des federfuehrenden Anwalts (USD):
Stundensatz des Associate (USD):
Stundensatz des Paralegals (USD):
Pauschalhonorar, falls zutreffend (USD):
Erfolgshonorar-Prozentsatz, falls zutreffend:
Kosten und Auslagen (Einreichungsgebuehren, Sachverstaendige, Reise, Zeugenvernehmungen, Kurier, Kopien) werden getrennt vom Honorar abgerechnet und sind vom Mandanten unabhaengig vom Ausgang des Mandats zu tragen.
Abschnitt 4 — Vorschuss & Anderkonto
Erforderlicher Anfangsvorschuss (USD):
Mindestguthaben auf dem Anderkonto (USD):
Der Vorschuss wird auf dem IOLTA-Anderkonto der Kanzlei gehalten und bei Rechnungsstellung abgebucht. Der Mandant verpflichtet sich, den Vorschuss auf Anforderung bis zum Mindestbetrag aufzufuellen. Ein nicht verbrauchter Rest wird bei Beendigung des Mandats erstattet.
Abschnitt 5 — Abrechnung & Zahlungsbedingungen
Abschnitt 6 — Anwaltsgeheimnis & Vertraulichkeit
Alle Kommunikationen zwischen Mandant und Kanzlei zum Zweck rechtlicher Beratung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt. Der Mandant verpflichtet sich, geschuetzte Kommunikation NICHT an Dritte weiterzugeben, da dies den Schutz aufheben kann. Die Kanzlei gibt Mandanteninformationen nicht weiter, ausser (a) mit Zustimmung des Mandanten, (b) wenn gesetzlich oder gerichtlich vorgeschrieben, oder (c) soweit zur Verteidigung der Kanzlei in einem Honorar- oder Haftungsverfahren erforderlich.
Abschnitt 7 — Pflichten der Parteien
Der Mandant verpflichtet sich:
Die Kanzlei verpflichtet sich:
Der Mandant kann dieses Mandat jederzeit durch schriftliche Mitteilung beenden. Die Kanzlei kann das Mandat aus jedem nach den Berufsregeln zulaessigen Grund niederlegen, einschliesslich Nichtzahlung, fehlender Mitarbeit oder Interessenkonflikt. Bei Beendigung bleibt der Mandant verpflichtet, die bis zum Beendigungsdatum erbrachten Leistungen und vorgestreckten Kosten zu zahlen.
Abschnitt 9 — Keine Erfolgsgarantie
Die Kanzlei gibt keine Zusage oder Garantie hinsichtlich des Ausgangs dieser Angelegenheit. Aussagen zu moeglichen Ergebnissen beruhen auf einer fachlichen Einschaetzung der bekannten Fakten und stellen keine Gewaehrleistung dar.
Abschnitt 10 — Elektronische Kommunikation & Unterschriften
Abschnitt 11 — Unterschriften
Mit seiner Unterschrift bestaetigt der Mandant, jeden Abschnitt dieser Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, und hatte Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Bitte laden Sie alle unterstützenden Dokumente hoch:
Vielen Dank, dass Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Bevollmächtigter — Name in Druckschrift:
Zum Unterschreiben tippen
Zeichne deine Unterschrift im Popup
Zum Unterschreiben tippen
Zeichne deine Unterschrift im Popup