Freelance-Leistungsübersicht
Diese Übersicht erklärt, welche Leistungen angeboten werden, wie ein Projekt abläuft, womit üblicherweise zu rechnen ist und was Sie am Ende erhalten. Sie ist ein Nachschlagedokument — es gibt nichts auszufüllen oder zurückzusenden. Die Preisspannen unten sind Richtwerte; verbindlich sind allein die Beträge in Ihrem unterzeichneten Vertrag.
Abschnitt 1 — Angebotene Leistungen
- Ein klar abgegrenztes Arbeitspaket mit vereinbartem Leistungsumfang, Honorar und Liefertermin — der häufigste Einstieg.
- Enthält ein schriftliches Briefing, die eigentliche Produktion, die vereinbarten Korrekturschleifen und die Übergabe der fertigen Dateien.
- Geeignet für Launches, Relaunches, Kampagnen und einmalige Leistungen mit klarem Endpunkt.
Retainer (monatliches Kontingent)
- Ein monatlich reserviertes Kapazitätspaket für laufende Arbeiten, bevorzugte Terminvergabe und kurze Reaktionszeiten.
- Enthält einen vorab vereinbarten Dauerleistungsumfang, sodass kleine Anfragen nicht jedes Mal neu angeboten werden müssen.
- Geeignet für Kunden mit gleichmäßigem Monatsbedarf statt gelegentlicher Projekte.
- Ein fokussierter Termin plus schriftliche Zusammenfassung — ein Audit, eine Zweitmeinung oder Hilfe beim Zuschnitt, bevor etwas beauftragt wird.
- Enthält Befunde und Empfehlungen schriftlich, nicht nur als Gespräch.
- Geeignet für Teams, die eine Richtung brauchen, bevor sie über den Umfang der Beauftragung entscheiden.
- Kleine Aktualisierungen, Fehlerbehebungen und Inhaltsänderungen an bereits gelieferten Arbeiten.
- Enthält eine vereinbarte Reaktionszeit und eine monatliche Übersicht der erledigten Arbeiten.
- Geeignet, um etwas nach Projektabschluss lauffähig und aktuell zu halten.
Abschnitt 2 — Pakete und Richtpreisspannen
Die Spannen bilden typische Aufträge ab. Komplexität — mehr Beteiligte, mehr Formate, unklares Ausgangsmaterial, ein enger Termin — verschiebt das Honorar an das obere Ende. Ihr schriftliches Angebot nennt das tatsächlich geltende Honorar. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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| Ein Arbeitstermin plus schriftliche Zusammenfassung und Empfehlung | | |
| Eine klar umrissene Leistung, zwei Korrekturschleifen, Standardformate | Festpreis, angeboten auf Basis des Briefings | |
| Mehrere Leistungen, drei Korrekturschleifen, Quelldateien auf Anfrage | Festpreis, nach Meilensteinen abgerechnet | |
| Mehrphasige Arbeit, Recherche, mehrere Beteiligte, vollständiger Asset-Satz | Festpreis je Phase, nach der Discovery zugeschnitten | |
| Reservierte Kapazität, bevorzugte Terminvergabe, vereinbarter Dauerleistungsumfang | Monatspauschale, gestaffelt nach reservierten Stunden | Nach Kapazität gestaffelt |
Arbeit auf Abruf nach Aufwand | Kleine Änderungen und Support, für die sich ein eigenes Projekt nicht lohnt | Stundensatz, abgerechnet in 30-Minuten-Schritten | |
Abschnitt 3 — Der Projektablauf
- Briefing. Sie beschreiben Ziel, Zielgruppe, Rahmenbedingungen und Termin. Offene Punkte werden hier geklärt, nicht mitten in der Produktion.
- Angebot und Vertrag. Sie erhalten Leistungsumfang, Honorar, Anzahl der Korrekturschleifen und Liefertermin schriftlich. Erst die Unterschrift macht aus dem Briefing eine Verbindlichkeit.
- Anzahlung und Terminplanung. Die Anzahlung wird bei Unterzeichnung in Rechnung gestellt; Ihr Zeitfenster ist nach Zahlungseingang verbindlich.
- Kick-off. Materialien, Zugänge, Markenassets und Referenzbeispiele werden in einem Zug eingesammelt, damit die Produktion nicht unterbrochen wird.
- Produktion und erster Entwurf. Die Arbeit wird erstellt und die erste Fassung mit einem Hinweis versendet, worauf zu achten ist und was noch offen bleibt.
- Korrekturschleifen. Jede Schleife ist ein gebündelter Satz von Anmerkungen, der in einem Durchgang eingearbeitet und zurückgegeben wird.
- Abnahme. Sie bestätigen schriftlich, dass die Arbeit dem vereinbarten Umfang entspricht. Die Abnahme schließt den Korrekturzyklus ab.
- Schlussrechnung und Übergabe. Der Restbetrag wird in Rechnung gestellt; die finalen Dateien und die vereinbarten Quelldateien werden nach Zahlungseingang übergeben.
- Nachfassen. Ein kurzes Feedbackgespräch nach dem Launch sowie ein Angebot für Wartung oder Retainer, falls die Arbeit aktuell gehalten werden soll.
Abschnitt 4 — Korrekturen und was außerhalb des Umfangs liegt
- Eine Korrekturschleife ist ein gebündelter Satz von Anmerkungen Ihrerseits, der gemeinsam zurückgegeben wird. Tröpfchenweise eintreffende Kommentare bleiben eine Schleife, verzögern sie aber.
- Feinschliff innerhalb der vereinbarten Richtung — Formulierungen, Abstände, Farbwahl, kleine strukturelle Anpassungen — ist genau das, wofür die enthaltenen Schleifen da sind.
- Außerhalb des Umfangs: ein Wechsel von Ziel, Zielgruppe oder Richtung nach deren Freigabe; zusätzliche Leistungen, Seiten, Formate oder Sprachfassungen; neue Inhalte, die Sie nach Produktionsbeginn liefern.
- Ebenfalls außerhalb des Umfangs: Nacharbeit durch Informationen, die beim Briefing vorlagen, aber nicht geteilt wurden, sowie Freigaben, die von spät hinzugezogenen Beteiligten zurückgenommen werden.
- Leistungen außerhalb des Umfangs werden immer schriftlich angeboten und vor Beginn freigegeben. Sie tauchen nie stillschweigend auf einer Rechnung auf.
- Zusätzliche Schleifen über die enthaltene Anzahl hinaus werden zum regulären Stundensatz abgerechnet oder als Festpreis, wenn die Änderung groß genug für ein eigenes Angebot ist.
Abschnitt 5 — Bearbeitungszeiten und Eilaufträge
- Die Bearbeitungszeit beginnt, wenn das Briefing vollständig ist und die Anzahlung eingegangen ist — nicht mit der ersten E-Mail.
- Jede Korrekturschleife wird innerhalb der im Angebot genannten Werktage zurückgegeben, gerechnet ab dem Tag, an dem die gebündelten Anmerkungen eintreffen.
- Rückmeldungen und Freigaben werden innerhalb des beim Kick-off vereinbarten Zeitfensters erwartet. Eine Verzögerung auf Ihrer Seite verschiebt den Liefertermin im gleichen Umfang.
- Eilaufträge — alles, was bereits eingeplante Zusagen verdrängt — werden mit einem Zuschlag auf das Grundhonorar berechnet, der vorab angeboten wird.
- Eilbearbeitung setzt freie Kapazität voraus. Ein Termin, der nicht seriös zu halten ist, wird abgelehnt statt zugesagt und gerissen.
- Geplante Abwesenheiten werden vor Projektzusage angekündigt, und Liefertermine werden darum herum gelegt.
Abschnitt 6 — Zahlungsbedingungen
- Eine Anzahlung wird bei Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und ist vor der Terminplanung fällig. Nach Arbeitsbeginn ist sie nicht erstattungsfähig.
- Projekte über mehrere Wochen werden nach zu Beginn vereinbarten Meilensteinen abgerechnet, damit keine Seite zu stark in Vorleistung geht.
- Der Restbetrag wird bei Abnahme in Rechnung gestellt, vor Übergabe der finalen Dateien.
- Retainer werden monatlich im Voraus abgerechnet. Nicht genutzte Kapazität verfällt zum Monatsende, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Bestellnummern und Angaben zur Rechnungsanschrift sind vor Rechnungsstellung mitzuteilen, nicht danach.
- Bei überfälligen Rechnungen können Verzugszinsen anfallen; laufende Arbeiten werden bis zum Ausgleich pausiert.
- Fremdkosten — Stockmaterial, Schriften, Hosting, Plugin-Lizenzen — werden gesondert angeboten und entweder zum Selbstkostenpreis weiterberechnet oder auf Ihren Namen erworben.
Abschnitt 7 — Übergabe, Dateien und Lizenzen
- Die finalen Dateien werden über einen geteilten Link in den im Leistungsumfang genannten Formaten geliefert, so sortiert, dass Sie ohne Nachfragen alles finden.
- Editierbare Quelldateien sind enthalten, wenn der Vertrag es vorsieht. Werden sie dort nicht erwähnt, sind sie nicht enthalten und können gesondert angeboten werden.
- Die Nutzungsrechte an der gelieferten Arbeit gehen mit vollständigem Zahlungseingang auf Sie über, nicht früher.
- Vorbestehende Werkzeuge, Komponenten und Know-how bleiben Eigentum des Dienstleisters und werden Ihnen, soweit in den Leistungen enthalten, einfach (nicht ausschließlich) lizenziert.
- Schriften, Stockbilder, Musik und Plugins bleiben ihren eigenen Lizenzen unterworfen. Wo eine Lizenz auf Ihren Namen laufen muss, wird das vor der Lieferung angezeigt.
- Abgeschlossene, nicht vertrauliche Arbeiten dürfen im Portfolio gezeigt werden, sofern Sie dem nicht schriftlich widersprechen.
- Arbeitsdateien werden nach der Übergabe nur befristet archiviert. Bitte bewahren Sie von allem, worauf Sie angewiesen sind, eine eigene Kopie auf.
Abschnitt 8 — Vertraulichkeit
- Unveröffentlichte Planungen, Preise, Kundendaten und interne Unterlagen gelten grundsätzlich als vertraulich, unabhängig davon, ob eine Geheimhaltungsvereinbarung besteht.
- Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann vor dem Briefing unterzeichnet werden, wenn Sie es lieber vorab schriftlich haben.
- Zugangsdaten werden nie in geteilten Dokumenten gespeichert. Zugänge werden über Ihre eigenen Systeme angefragt und nach Projektende zurückgegeben.
- Für ein Projekt überlassene personenbezogene Daten werden ausschließlich dafür verwendet und auf Wunsch zurückgegeben oder gelöscht (Art. 5 und 28 DSGVO).
- Nichts über eine Zusammenarbeit wird veröffentlicht oder öffentlich besprochen, bevor Sie es freigegeben haben.
Diese Übersicht ist eine allgemeine Information darüber, wie Aufträge abgewickelt werden, und kein Vertrag. Wo sie von Ihrem unterzeichneten Vertrag abweicht, gilt der Vertrag.